Rechengrößen in der Sozialversicherung 2021
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Rechengrößen für 2021 in der Sozialversicherung. Alle weiteren Sozialversicherungswerte wie Beitragszuschüsse, Grundlagen für die freiwillige Kranken- und Rentenversicherung sowie Höchst- und Mindestbeiträge finden Sie im Dokument Sozialversicherungswerte 2021 - Beitrags- und Versicherungsrecht des Haufe-Verlags.
Außerdem finden Sie alle Sozialversicherungswerte 2021 aus dem Leistungsrecht im zweiten Dokument von Haufe.
Bezugsgrößen 2021
im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße West.
| Bezugsgröße | Jahresbetrag | Monatsbetrag | 
|---|---|---|
| West | 39.480,00 Euro | 3.290,00 Euro | 
| Ost | 37.380,00 Euro | 3.115,00 Euro | 
Versicherungspflichtgrenze 2021
| Kranken- und Pflegeversicherung | Jahresbetrag | 
|---|---|
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) | 64.350,00 Euro | 
| Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V) | 58.050,00 Euro | 
Beitragsbemessungsgrenzen
| Sozialversicherung | Jahresbetrag | Monatsbetrag | 
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 58.050,00 Euro | 4.837,50 Euro | 
| Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) | 85.200,00 Euro | 7.100,00 Euro | 
| Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) | 80.400,00 Euro | 6.700,00 Euro | 
| Knappschaftliche Rentenversicherung (West) | 104.400,00 Euro | 8.7000,00 Euro | 
| Knappschaftliche Rentenversicherung (Ost) | 99.000,00 Euro | 8.250,00 Euro | 
Mandanten-Information Ausgabe 03/2021
Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:
Einkommensteuer
- Immobilien-Eigentümer mit Photovoltaikanlage kann Verluste steuerlich geltend machen
- Wann sind Sponsoring-Aufwendungen steuerlich abzugsfähig?
- Steuervorteil für energetische Sanierung gilt nicht nur für Objekt
- Übertragung von Betriebsvermögen an Betriebsnachfolger und Versorgungsleistungen
- Steuern für Privatverkäufe eines Händlers auf Internetplattform?
- Soli-Rechner beim Bundesfinanzministerium
Körperschaftsteuer
- Nicht angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens kann verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen
Mandanten-Information Ausgabe 02/2021
Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:
Information
- Erweiterung Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Einkommensteuer
- Kosten für Winterdienst steuerlich geltend machen
- Kosten für Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden
- Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
- Besteuerung der Einmalzahlung aus Direktversicherung ist verfassungsgemäß
- Steuerfreies Firmenfitnessprogramm
- Kaution des Mieters zunächst keine steuerpflichtige Einnahme des Vermieters
Mandanten-Information Ausgabe 01/2021
Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:
Wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel
- Umsatzsteuersätze ab 2021
- Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen
- Kassenführung
- Degressive Abschreibung
- Entfernungspauschale
- Häusliches Arbeitszimmer und sog. Home-Office
- Verbilligte Vermietung
- Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
- Kurzarbeitergeld und Corona-Bonus
- Stärkung für das Ehrenamt
- Freigrenze für Sachbezüge und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mandanten-Information Ausgabe 12/2020
Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:
Einkommensteuer
- Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslandssemester besser absetzbar
- Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
- Kind in Ausbildung - Ausbildungsfreibetrag beantragen
- Bezieher von Kindergeld müssen über Ausbildungsabbruch informieren - Rückforderung möglich
- Grundfreibetrag und Kindergeld wird für 2021 erhöht
- Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office
- Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, aber teilweise privat genutzten Kfz
- Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen



 | tel. +49 (0)7032 9527-0
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