Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems
Grundsätzlich ist für jede Betriebseinnahme und und Betriebsausgabe mit nachvollziehbarer Bezeichnung einzeln aufzuzeichnen. Diese Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, Betriebsgröße und der Gewinnermittlungsart.
Eine gesetzliche Pflicht zum Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme ("Registrierkassenpflicht") existiert zwar nicht. Der Einsatz der Technik hat aber eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen und erleichtert die Erfüllung steuerlicher Aufzeichnungspflichten. Dieses Merkblatt soll helfen, Fehler beim Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme zu vermeiden.
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gemäß § 13a EStG
Neuregelung für die Wirtschaftsjahre 2015 ff. bzw. abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 ff.
Bezugnehmend auf TOP 11 ESt III/15 und TOP 14 ESt IV/15 hat das Bundesministerium für Finanzen das Dokument DOK 2015/1014358 GZ IV C 7 - S 2149/15/10001 veröffentlicht.
Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Fortwirtschaft nach Durchschnittssätzen