| UmzugskostenpauschalenDie maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1.3.2018, 1.4.2019 und 1.3.2020 wurden veröffentlicht. Nach dem neuen Schreiben des BMF gelten folgende Beträge:  UnterrichtskostenDer Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind beträgt ab 
	1.3.2018: 1.984 EUR1.4.2019: 2.045 EUR1.3.2020: 2.066 EUR 
 Pauschbetrag für sonstige UmzugsauslagenFür Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte bei gelten folgende Beträge 
	ab 1.3.2018: 1.573 EURab 1.4.2019: 1.622 EURab 1.3.2020: 1.639 EUR Für Ledige 
	ab 1.3.2018: 787 EURab 1.4.2019: 811 EURab 1.3.2020: 820 EUR Der jeweilige Betrag erhöht sich für jede in § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten oder Lebenspartners: 
	zum 1.3.2018 um 347 EURzum 1.4.2019 um 357 EURzum 1.3.2020 um 361 EUR Das BMF-Schreiben v. 18.10.2016, IV C 5 - S 2353/16/10005, ist auf Umzüge, die nach dem 28.2.2018 beendet werden, nicht mehr anzuwenden. BMF, Schreiben v. 21.9.2018, IV C 5 - S 2353/16/10005, veröffentlicht am 28.9.2018. 
 
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