Dem beiliegenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen können Sie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2020 entnehmen.
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020
GZ: IV A 4 - S 1547/19/10001 :001
DOK: 2019/1054438